Meldepflicht Varroa-Milbe
Mit der neuen Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV, BGBl. 2026 I Nr. 61), in Kraft seit 11.03.2026, ist der Befall mit Varroa künftig zu melden. Da in Deutschland nahezu jedes Bienenvolk von Varroa betroffen ist, bedeutet das, dass jeder Imker dieser Meldepflicht unterliegt.
Info: Ich habe eine Anfrage an die Tierseuchenkasse RLP gestellt, wie der Meldeprozess beabsichtigt ist. Sobald ich hierzu eine Antwort habe, informiere ich hier auf dieser Seite. Grüße Volker
Hier die Antwort vom 22.07.2026
Sehr geehrter Herr Deutsch,
ich komme zurück auf Ihre unten stehende Anfrage bez. der Meldung der Varrose gem. der TierSeuchMeldV. Bislang gibt es hierzu kein übergeordnetes abgestimmtes Vorgehen.
Die Varroose ist in Anlage 2 der Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) aufgeführt und nach EU-Recht eine sog. Kategorie C + D + E Seuche.
In Bezug auf die Meldung eines Varroa-Nachweises oder Verdachts nach der § 3 der TierSeuchMeldV an die zuständige Behörde gilt für Rheinland-Pfalz bis auf Weiteres folgende Regelung:
-
RP folgt hierbei den Ansatz von Niedersachsen. Demnach ist der verpflichtenden Meldung über den Nachweis oder den Verdacht eines Varroa Befalls nach § 3 der TierSeuchMeldV durch die Registrierungs- und Anzeigepflichten gem. des § 1 a Bienenseuchen-Verordnung bei der jeweiligen Kreisverwaltung für Rheinland-Pfalz Genüge getan. Auf die Ausführungen aus Niedersachsen wird entsprechend verwiesen: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/bienenkunde/informationsmaterial/die-tierseuchenmeldeverordnung-eine-gesetzliche-neuregelung-die-auch-die-imkerei-insgesamt-betrifft-251779.html
-
Sofern ein Bienenbestand als Varroa-frei erachtet werden soll, müssen sich die Tierhaltenden entsprechend an die zuständigen Behörden wenden.
Um von den oben beschriebenen bis auf Weiteres erleichterten Meldungsverpflichtungen zu profitieren, ist es essenziell, dass die Registrierungen der Imker bei den Behörden auf dem aktuellen Stand sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrag
Dr. Charlotte Kempf
Referat Tiergesundheit und Tierseuchen, tierische Nebenprodukte, Verbringungen
MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, WEINBAU,
UMWELT UND FORSTEN
RHEINLAND-PFALZ
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon 06131 16-6547
Internet: https://mlwuf.rlp.de/
Twitter: http://twitter.com/UmweltRLP
Facebook: http://www.facebook.com/UmweltRLP
Bestandsbuch - Tierarzneimittel
Seit dem 28. Januar 2022 müssen Erwerbs-, Nebenerwerbs-, und Hobbyimker das Anwenden aller Tierarzneimitteln in einem Bestandsbuch dokumentieren. Zu den Mitteln gehören verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige und freiverkäufliche Präparate. Also auch, wenn wir Imker unsere Bienen mit Ameisen-Oxalsäure oder anderen Mitteln gegen die Varroamilben behandeln.
-
Zuvor reichte das Dokumentieren apothekenpflichtiger Mittel aus.
-
Die Angaben müssen Imker mindestens fünf Jahre aufbewahren.
-
Zusätzlich ist es ratsam, Kassenbons und Quittungen für den Kauf der Präparate aufzubewahren.
-
Für das Bestandsbuch können wir ein einfaches Blatt Papier genauso verwenden wie ein Computerprogramm.
Ein Musterbestandsbuch findet ihr hier zum Download.