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Meldepflicht Varroa-Milbe

Mit der neuen Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV, BGBl. 2026 I Nr. 61), in Kraft seit 11.03.2026, ist der Befall mit Varroa künftig zu melden. Da in Deutschland nahezu jedes Bienenvolk von Varroa betroffen ist, bedeutet das, dass jeder Imker dieser Meldepflicht unterliegt.

Info: Ich habe eine Anfrage an die Tierseuchenkasse RLP gestellt, wie der Meldeprozess beabsichtigt ist. Sobald ich hierzu eine Antwort habe, informiere ich hier auf dieser Seite.  Grüße Volker

Bestandsbuch - Tierarzneimittel

Seit dem 28. Januar 2022 müssen Erwerbs-, Nebenerwerbs-, und Hobbyimker das Anwenden aller Tierarzneimitteln in einem Bestandsbuch dokumentieren. Zu den Mitteln gehören verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige und freiverkäufliche Präparate. Also auch, wenn wir Imker unsere Bienen mit Ameisen-Oxalsäure oder anderen Mitteln gegen die Varroamilben behandeln.

  • Zuvor reichte das Dokumentieren apothekenpflichtiger Mittel aus.

  • Die Angaben müssen Imker mindestens fünf Jahre aufbewahren.

  • Zusätzlich ist es ratsam, Kassenbons und Quittungen für den Kauf der Präparate aufzubewahren.

  • Für das Bestandsbuch können wir ein einfaches Blatt Papier genauso verwenden wie ein Computerprogramm.

Ein Musterbestandsbuch findet ihr hier zum Download.

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